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   BFH, 22.04.1976 - V R 54/71   

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https://dejure.org/1976,1302
BFH, 22.04.1976 - V R 54/71 (https://dejure.org/1976,1302)
BFH, Entscheidung vom 22.04.1976 - V R 54/71 (https://dejure.org/1976,1302)
BFH, Entscheidung vom 22. April 1976 - V R 54/71 (https://dejure.org/1976,1302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verschmelzung zweier Genossenschaften - Leistungsaustausch - Umsatzsteuerrechtliche Relevanz - Ermittlung des Entgelts - Besteuerungsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bei der Verschmelzung zweier Genossenschaften nach §§ 93a ff. GenG findet ein Leistungsaustausch statt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 112
  • DB 1976, 1463
  • BStBl II 1976, 518
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.07.1970 - II 105/64

    Verschmelzung von Genossenschaften - Personenrechtlicher Vorgang - Übergang von

    Auszug aus BFH, 22.04.1976 - V R 54/71
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 28. Juli 1970 II 105/64 (BFHE 100, 133, BStBl II 1970, 816) und unter Hinweis auf im Schrifttum vertretene Meinungen beantragte die Klägerin im Verfahren vor dem FG, die Vorgänge bei der Verschmelzung von der Umsatzsteuer freizustellen.

    Wie in dem zur Grunderwerbsteuer ergangenen Urteil des BFH II 105/64 entschieden worden sei, fehle es bei der Verschmelzung von Genossenschaften an einer Gegenleistung.

    Das FA trägt zur Begründung seiner Anträge im Revisionsverfahren inhaltlich vor: Das FG habe zutreffend einen Leistungsaustausch zwischen der übertragenden Genossenschaft B und der Klägerin als der übernehmenden Genossenschaft bejaht, da das Urteil des BFH II 105/64 für das Gebiet der Umsatzsteuer nicht anwendbar sei.

    In der Begründung seiner Entscheidung hat es in rechtlich bedenkenfreier Weise inhaltlich dargelegt, daß die Ausführungen des BFH im Urteil II 105/64 -- zur Gegenleistung als Steuerberechnungsgrundlage gemäß § 10 Abs. 1 GrEStG -- auf das Gebiet der Umsatzsteuer (UStG 1951) nicht zu übertragen sind.

  • BFH, 18.04.1962 - V 246/59 S

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der entgeltlichen Übernahme von Rentenverpflichtungen

    Auszug aus BFH, 22.04.1976 - V R 54/71
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 18. April 1962 V 246/59 S, BFHE 75, 67, BStBl III 1962, 292, V 46/61, StRK, Umsatzsteuergesetz, § 1 Nr. 1, Rechtsspruch 231, und vom 31. Juli 1969 V R 12/67, auszugsweise wiedergegeben in Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, Bd. 25, 1975, Heft 2) sei eine Schuldübernahme, sollte eine solche überhaupt vorliegen, lediglich dann als sonstige Leistung im Sinne des § 1 Nr. 1 UStG 1951 anzuerkennen, wenn es sich um eine Leistung im wirtschaftlichen Sinne handele.

    b) Das auf die BFH-Urteile V 246/59 S, V 46/61 und V R 12/67 gestützte Vorbringen der Klägerin, eine sonstige Leistung im Sinne des § 1 Nr. 1 UStG 1951 liege nur vor, wenn es sich um eine über die reine Entgeltsentrichtung hinausgehende Leistung im wirtschaftlichen Sinne handele, ist zwar richtig.

  • BFH, 18.04.1962 - V 46/61
    Auszug aus BFH, 22.04.1976 - V R 54/71
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 18. April 1962 V 246/59 S, BFHE 75, 67, BStBl III 1962, 292, V 46/61, StRK, Umsatzsteuergesetz, § 1 Nr. 1, Rechtsspruch 231, und vom 31. Juli 1969 V R 12/67, auszugsweise wiedergegeben in Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen, Bd. 25, 1975, Heft 2) sei eine Schuldübernahme, sollte eine solche überhaupt vorliegen, lediglich dann als sonstige Leistung im Sinne des § 1 Nr. 1 UStG 1951 anzuerkennen, wenn es sich um eine Leistung im wirtschaftlichen Sinne handele.

    b) Das auf die BFH-Urteile V 246/59 S, V 46/61 und V R 12/67 gestützte Vorbringen der Klägerin, eine sonstige Leistung im Sinne des § 1 Nr. 1 UStG 1951 liege nur vor, wenn es sich um eine über die reine Entgeltsentrichtung hinausgehende Leistung im wirtschaftlichen Sinne handele, ist zwar richtig.

  • BFH, 31.07.1969 - V 94/65

    Übernahme von Schulden - Pensionsverpflichtungen - Geschäftsveräußerungen im

    Auszug aus BFH, 22.04.1976 - V R 54/71
    Daß in diesem Zusammenhang auch Passivposten als Entgeltsleistung übernommen werden müßten, liege, so wurde weiter ausgeführt, in der Natur solcher Geschäftsveräußerungen (so auch BFH-Urteil vom 31. Juli 1969 V 94/65, BFHE 96, 331, BStBl II 1969, 637).
  • BFH, 13.12.1973 - V R 57/72

    Die Zahlkartengebühr bei Postnachnahmesendung ist Teil des umsatzsteuerlichen

    Auszug aus BFH, 22.04.1976 - V R 54/71
    Entgelt ist nach § 10 UStDB 1951 der Aufwand des Leistungsempfängers, der bei Anlegung eines objektiven Maßstabes dem Grunde und der Höhe nach mit der vom Unternehmer bewirkten Leistung im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang steht (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1973 V R 57/72, BFHE 111, 191, BStBl II 1974, 191, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 22.04.1971 - V R 86/67

    Unternehmer - Kapitalgesellschaft - Einbringung von Aktiven und Passiven -

    Auszug aus BFH, 22.04.1976 - V R 54/71
    a) Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 22. April 1971 V R 86/67 (BFHE 102, 419, BStBl II 1971, 657) die Verschmelzung einer übertragenden GmbH mit einer übernehmenden AG als Leistungsaustausch nach § 1 Nr. 1 UStG 1951 (Geschäftsveräußerung im ganzen im Sinne des § 85 UStDB 1951) beurteilt.
  • FG Köln, 19.03.1997 - 13 K 1799/92

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer Rückstellung in Höhe der hälftigen

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  • BFH, 14.12.1988 - I R 397/83

    Börsenumsatzsteuer beim Übergang von Wertpapieren im Rahmen einer Verschmelzung

    Der V. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 22. April 1976 V R 54/71 (BFHE 119, 112, BStBl II 1976, 518) betont, daß seine Entscheidung auf den weiten Entgeltsbegriff des § 10 UStDB 1951 zurückgeht.
  • BFH, 13.03.1986 - V R 155/75

    Umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch durch die Umwandlung einer GmbH in

    Mit dem Beschluß über die Umwandlung (§§ 16, 17, 24 UmwG 1956) und seine Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister (§ 4 UmwG 1956) hat die GmbH durch ihre Organe alles getan, um ihr Vermögen auf die OHG zu übertragen (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 22. April 1976 V R 54/71, BFHE 119, 112, BStBl II 1976, 518).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.09.1997 - 3 Sa 294/97

    Direktionsrecht des Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes; Wirksamkeit einer

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  • LAG Schleswig-Holstein, 21.11.1996 - 5 Sa 239/96

    Ordnungsgemäße Unterrichtung des Personalrats; Wirksamkeit einer fristgemäßen

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